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TENNIS: Corona-Update ab 13.01.2022


             

TENNIS: Corona-Update ab 13. Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tennisfreunde,

die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Im Einzelnen: Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche:

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

 

Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.

Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

 

Der Vorstand

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tennisfreunde,

die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
  keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
 

Im Einzelnen: Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich                      (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
 Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet.Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).

Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie     Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.

Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
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Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

 

Der Vorstand



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