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Neue Corona Vorschriften


 Aktuelle Corona-Vorschriften

 

Liebe Tennisfreunde,

Ab Freitag, 20.08.2021 wird für uns die 3G-Regel gelten. Das heißt, dass bei gleichzeitiger Inzidenz über 35 nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt in unser Clubhaus und in unsere Tennishalle haben. Das gilt auch für die Umkleide-Kabinen und die Duschen!

Für die Wintersaison bedeutet das für Ungeimpfte und Ungenesene, dass diese immer einen 24 Stunden gültigen Test vorlegen müssen, wenn sie in unserer Tennishalle spielen wollen. Ist dieses nicht der Fall, müssen wir den Zutritt in die Tennishalle und ins Clubhaus, den Corona-Vorschriften entsprechend, untersagen.

Wir schützen somit nicht nur alle Mitglieder, sondern vermeiden auch, dass durch das Fehlverhalten einzelner Personen im schlimmsten Fall die Tennishalle durch die Behörden geschlossen wird. Darunter hätten dann alle zu leiden.

Wir hoffen auf Verständnis im Sinne des Solidarprinzips und im Sinne der Vernunft. Wir würden uns freuen, wenn sich somit alle impfen lassen, womit dann auch die wöchentlichen Testungen hinfällig würden.

Bei weiteren Änderungen der Corona-Vorschriften werden wir uns melden.

Wir bitten um Beachtung der ausgehängten Hinweisschilder an der Tennisanlage.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand



Sparkasse Westmünsterland